Rechtliche Bestimmungen

NAPHA, der namibische Berufsjagdverband - Namibian Professional Hunters Association- hat sich zur Aufgabe gemacht, die Förderung ethischen Verhaltens und die Nutzung natürlicher Ressourcen für heutige und zukünftige Generationen zu sichern! Aus diesem Grund wurden folgende Regeln / Gesetze erlassen:

Jagdzeiten (Stand Nov. 2002):

Die Trophäenjagd ist vom 1. Februar bis zum 30. November gestattet.
Jeder Gastjäger darf nur die in seinem Permit / Jagderlaubnis beantragten Tiere, maximal zwei Tiere einer Spezies und Jahr, erlegen.
Beim Flugwild sind während der offiziellen Vogeljagdzeit folgende Strecken - pro Tag -erlaubt:

  • 01. Januar bis 31. März Nilgänse (5 Stück pro Tag)
  • 01. Mai bis 31. Juli für Laufhühnchen vom (10 p. Tag)
  • 01. Mai bis 31. August Rotschnabel-, Swainsons und Rebhuhnfrankolin ( je 10 p Tag)
  • 01. Mai bis 31. Oktober Kap- Lach- und Senegaltaube (10 p. Tag)
  • 01. Juni bis 30. September: Perlhühner (10 p. Tag)
  • 01. Juni bis 31. August Harlekinwachtel (5 p. Tag)
  • 01. Juli bis 31. Oktober Felsentaube (10 p. Tag)
  • 01. August bis 31. Oktober Kap- und Rotschnabelente (10 p. Tag)
  • 01. September bis 30. November Nama- und Nachtflughuhn (10 und 5 p. Tag)
  • 01. Oktober bis 30. November Fleckenflughuhn (5 p. Tag)

Jagdführung: Die Jagd darf ausschließlich nur in Begleitung eines registrierten Jagdführers, Meisterjagdführers oder Berufsjägers erfolgen! Die Jagd, auch die Ansitzjagd, nur in Begleitung eines Mitarbeiters ist verboten!!! Jagderlaubnis: Die Jagd darf nur erfolgen, wenn der JF / MJF / BJ eine gültige Jagderlaubnis / Permit bei der Naturschutzbehörde, vor Jagdbeginn, gelöst hat. Für die Bejagung von Gepard und Leopard muß eine zusätzliche Erlaubnis vorliegen! Gäste: Ein JF / MJF / BJ darf max. zwei Jagdgäste gleichzeitig zur Jagd führen.

Ein Jagdgast ist auf der Jagd, wenn er im Jagdgebiet eine Waffe führt!

Waffen / Waffenimport

Sollten Sie Ihre eigene Jagdwaffe mitbringen, vergessen Sie bitte nicht die dazugehörige Waffenbesitzkarte. Außerdem benötigen Sie ein Waffen Permit Formular (erhalten Sie mit Übersendung der Reiseunterlagen). Es sind ausschließlich Langwaffen mit Ausnahme von vollautomatischen Waffen gestattet. Das Mitbringen von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.

Bringen Sie nicht mehr als 60 Schuss Munition ins Land und vor allem nur das jeweils zu Ihrer Waffe passende Kaliber um unliebsame Schwierigkeiten mit dem namibischen Zoll zu vermeiden.

Ein kleiner Tipp? Waffen und Verschlüsse müssen separat verpackt werden um den internationalen Sicherheitsbestimmungen für den Flugverkehr zu entsprechen. Mit anderen Worten, Waffe und Zielfernrohr in den Waffenkoffer und der Verschluss (bei Repetierbüchsen) in den Koffer. Bitte nicht ins Handgepäck. Munition muss ebenfalls separat von der Waffe im Reisegepäck (auch hier gilt nicht im Handgepäck) verstaut werden.

Wahl der Waffe

Da die Waffen im Busch stark strapaziert werden ist der robuste Repetierer immer noch erste Wahl. Bei der Wahl der Kaliber gilt ein mindest Kaliber von 7 mm. Afrikanisches Wild ist äußerst schusshart. Bestens bewährt haben sich Kaliber wie 8x68S, 9,3x62, 9,3x64, 375 H&H, .300 Win. Mag und .338 Win.Mag. Da die Schussentfernungen im Regelfall zwischen 60 ? 150 Metern liegen ist die Rasanz zweitrangig. Es gilt möglichst viel Geschossmasse ins Ziel zu bringen. Für die Bejagung der BigFive (Ausnahme ist hier der Leopard) gilt ein Mindestkaliber von .375H&H.

Bitte denken Sie auch daran, dass Sie das afrikanische Wild überwiegend auf der Pirsch erlegen. Dementsprechend wird entweder vom Schießstock geschossen oder aber frei Hand oder falls machbar liegend. Wie überall gilt ? Übung macht den Meister. Entsprechendes Training auf dem heimischen Schießstand erhöht die Chancen und vermeidet Fehl-/Krankschüsse auf der Jagd.

Leihwaffen: Sollten Sie die relativ zeitaufwendige Zolldeklaration sowie das Risiko der Beschädigung Ihrer Waffe auf dem Flug vermeiden wollen, steh Ihnen auch unsere Leihwaffe zur Verfügung. Wir berechnen KEINE Leihgebühr für die Waffe sondern berechnen lediglich die effektiv verbrauchte Munition.

Jagdwaffen, Munition und Zubehör können Sie in allen Qualitäten in Windhoek kaufen.

Als Leihwaffe verfügen wir über eine .300 Win.Mag.

Lizenzen

Die notwendigen Jagdlizenzen besorgen wir. Die Lizenz ermöglicht nicht nur den Export aus Namibia sondern auch die Einfuhr in Ihr Heimatland. Alle in Namibia mit Lizenz bejagten Tiere können auch im Rahmen der Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens nach in Ihr Heimatland eingeführt werden, (siehe dazu auch Trophäen und Decken). Gewünschte Trophäen sollten Sie bitte im Buchungsformular angeben, insbesondere für Gepard und Leopard (Ausnahme hier stellen die USA dar). Für die USA erhalten Sie trotzt Lizenz keine Einfuhrbewilligung da ein entsprechendes CITES Abkommen mit den USA nicht besteht).

Trophäen und Decken Präparation

Auf die ordnungsgemäße Versorgung Ihrer Trophäen und Decken legen wir allergrößten Wert. Unsere professionellen Skinner übernehmen daher die erste Versorgung Ihrer Trophäen. Danach stehen Ihnen versierte Präparatoren zur Verfügung die Ihre Trophäe ganz nach Ihren Wünschen, ob nun nur als Schädel, flat skin, shoulder mount oder auch als full mount erstklassig präparieren.

Der Versand erfolgt entweder über Ihren Präparator oder aber über eine auf den Trophäenversand spezialisierte Agentur, die wir Ihnen gerne vermitteln. Die entsprechenden Spediteure übernehmen auch die gesamte Zollabwicklung in Ihrem Heimatland um einen reibungslosen Transport bis vor Ihre Haustür zu garantieren.



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